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BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 - Einsparung von CO2 noch stärker im Fokus

Die Bundesregierung ändert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo
das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist - in Gebäudesanierungen und besonders effizienten Neubauten.

Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienshaus-Stufe 55.

Das bedeutet konkret:

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BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE (BEG)

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Wer kann einen Antrag für Förderkonditionen stellen?  

Seit dem 01.07.2021

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Seit dem 01.07.2021 haben sich die Förderkonditionen für effiziente Gebäude verbessert. Gründe dafür sind eine vorgesehene Erhöhung der Kreditbeträge bzw. förderfähigen Kosten (auf bis zu 150.000 € je Wohneinheit bzw. bis zu 2.000 € / m² und 30 Millionen € maximal) und geplante Boni. Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder, der Gebäude effizient baut oder saniert (ausgenommen Bund, politische Parteien sowie Antragsteller mit Insolvenzverfahren).

Vorteile für Energiesparer

Die Förderung erhöht sich im Falle einer NH-Klasse oder EE-Klasse.

Ihre Vorteile:

Wann muss die Antragstellung erfolgen?

Die Antragstellung für die voraussichtlichen, geplanten höheren Konditionen ab 01. Juli muss vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages oder vor Kaufvertrag erfolgen (nicht wie bisher Baubeginn als Antragsfrist). Eine nachträgliche Antragstellung ist nur unter Umständen möglich. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Sämtliche dargestellten Informationen sind unverbindlich und können bei einem Beratungsgespräch detailliert geklärt werden.

Sie möchten mehr über Energieeffizienz erfahren?

ZU ARCHENEA

FÖRDERSÄTZE

NEUBAU / ERSTERWERB

WOHNEN

Zuschuss: bis zu 37.500 € je Wohneinheit
(Effizienzhaus 40 Plus)
Förderfähige Kosten: bis zu 150.000 € je Wohneinheit

Förderfähige Kosten bzw. Kredithöhe max. 120.000 € je Wohneinheit, im Falle einer NH-Klasse, EE-Klasse oder 40 Plus Standard max. 150.000 € je Wohneinheit

SANIERUNG

WOHNEN

Zuschuss: bis zu 75.000 € je Wohneinheit
(Effizienzhaus 40 + EE-/NH-Klasse)
Förderfähige Kosten: bis zu 150.000 € je Wohneinheit

Förderfähige Kosten bzw. Kredithöhe max. 120.000 € je Wohneinheit, im Falle einer NH-Klasse, EE-Klasse max. 150.000 € je Wohneinheit

NEUBAU / ERSTERWERB

GEWERBE

Zuschuss: bis zu 22,5 % (Effizienzhaus 40 + EE-/NH-Klasse) der förderfähigen Kosten
Förderfähige Kosten: bis zu 2.000 € / m²

Förderfähige Kosten bzw. Kredithöhe max. 2.000 € je m² Nettogrundfläche, max. 30. Mio €, förderfähig KG 300 / 400 / teilweise 700

SANIERUNG

GEWERBE

Zuschuss: bis zu 50 % (Effizienzhaus 40 + EE-/NH-Klasse) der förderfähigen Kosten
Förderfähige Kosten: bis zu 2.000 € / m²

Förderfähige Kosten bzw. Kredithöhe max. 2.000 € je m² Nettogrundfläche, max. 30. Mio €, förderfähig KG 300 / 400 / teilweise 700

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