BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 - Einsparung von CO2 noch stärker im Fokus
Die Bundesregierung ändert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo
das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist - in Gebäudesanierungen und besonders effizienten Neubauten.
Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienshaus-Stufe 55.
Das bedeutet konkret:
Die Förderung der Effizienshaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbarer-Energie-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei
Neubauten können Sie noch bis zum 31.01.2022 beantragen - sie entfällt zum 01.02.2022.
Andere Effizienshaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen fördern wir unverändert.
Seit dem 01.07.2021 haben sich die Förderkonditionen für effiziente Gebäude verbessert. Gründe dafür sind eine vorgesehene Erhöhung der Kreditbeträge bzw. förderfähigen Kosten (auf bis zu 150.000 € je Wohneinheit bzw. bis zu 2.000 € / m² und 30 Millionen € maximal) und geplante Boni. Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder, der Gebäude effizient baut oder saniert (ausgenommen Bund, politische Parteien sowie Antragsteller mit Insolvenzverfahren).
Die Förderung erhöht sich im Falle einer NH-Klasse oder EE-Klasse.
Nachhaltigkeits-Klasse, kurz NH-Klasse
Erneuerbare-Energien-Klasse, kurz EE-Klasse
Sanierungs-Bonus bei Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans
Die Antragstellung für die voraussichtlichen, geplanten höheren Konditionen ab 01. Juli muss vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages oder vor Kaufvertrag erfolgen (nicht wie bisher Baubeginn als Antragsfrist). Eine nachträgliche Antragstellung ist nur unter Umständen möglich. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Sämtliche dargestellten Informationen sind unverbindlich und können bei einem Beratungsgespräch detailliert geklärt werden.
Zuschuss: bis zu 37.500 € je Wohneinheit
(Effizienzhaus 40 Plus)
Förderfähige Kosten: bis zu 150.000 € je Wohneinheit
Förderfähige Kosten bzw. Kredithöhe max. 120.000 € je Wohneinheit, im Falle einer NH-Klasse, EE-Klasse oder 40 Plus Standard max. 150.000 € je Wohneinheit
Zuschuss: bis zu 75.000 € je Wohneinheit
(Effizienzhaus 40 + EE-/NH-Klasse)
Förderfähige Kosten: bis zu 150.000 € je Wohneinheit
Förderfähige Kosten bzw. Kredithöhe max. 120.000 € je Wohneinheit, im Falle einer NH-Klasse, EE-Klasse max. 150.000 € je Wohneinheit
Zuschuss: bis zu 22,5 % (Effizienzhaus 40 + EE-/NH-Klasse) der förderfähigen Kosten
Förderfähige Kosten: bis zu 2.000 € / m²
Förderfähige Kosten bzw. Kredithöhe max. 2.000 € je m² Nettogrundfläche, max. 30. Mio €, förderfähig KG 300 / 400 / teilweise 700
Zuschuss: bis zu 50 % (Effizienzhaus 40 + EE-/NH-Klasse) der förderfähigen Kosten
Förderfähige Kosten: bis zu 2.000 € / m²
Förderfähige Kosten bzw. Kredithöhe max. 2.000 € je m² Nettogrundfläche, max. 30. Mio €, förderfähig KG 300 / 400 / teilweise 700
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